Informationen zum Kirchgeld
Kirchensteuer und Kirchgeld
Fast überall in Deutschland beträgt die Kirchensteuer neun Prozent der Lohn- und Einkommensteuer. In Bayern sind es nur acht Prozent. Deswegen wird aus Gründen der Steuergerechtigkeit in Bayern zusätzlich das Ortskirchgeld erhoben. Anders als die Kirchensteuer, das der ganzen Evangelisch-Lutherischen Landeskirche zu Gute kommt, bleibt das Kirchgeld vor Ort.
Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://www.kirche-und-geld.de/kirchgeld.php
Die Höhe des Kirchgeldes
Die Höhe des Kirchgeldes richtet sich nach Ihrem Einkommen. Bitte stufen Sie sich an Hand der folgenden Tabelle selbst ein.
Befreiung von Kirchgeld
Von der Kirchgeldzahlung sind befreit:
• Alle Gemeindeglieder unter 18 Jahren
• Gemeindeglieder über 18 Jahre, wenn die jährlichen Einkünfte unter 9.169.-- € liegen.
Sollte einer dieser Punkte auf Sie zutreffen, bitten wir um eine Benachrichtigung an die Evang.-Luth. Gesamtkirchengemeinde Aschaffenburg bzw. an das Pfarramt St. Stephanus
Steuerminderung durch Kirchgeld
Die Kirchgeldzahlung wird wie die Kirchenlohn- und Kircheneinkommensteuer bis zum Höchstbetrag vom Finanzamt in unbeschränkter Höhe bei den steuermindernden Sonderausgaben anerkannt.
Spende
Jeder Betrag, der die gesetzliche Höchstgrenze von 110 € übersteigt, gilt als Spende. Eine entsprechende Zuwendungsbescheinigung geht Ihnen auf Anforderung zu.
* = Jährlich mehr als 9.168 € eigene Einkünfte oder Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind. Dabei sind auch solche Einnahmen zu berücksichtigen, die nach dem Einkommensteuergesetz ganz oder teilweise steuerfrei sind, d. h. auch Unterhaltsleistungen, Versorgungsbezüge, Renten oder andere wiederkehrende Bezüge z. B. BAFÖG, Stipendien.